Kraftwerksaschen gefährden das Grundwasser im Rheinland

AKTUELLES:   

06.10.2019



Millionennachforderung an RWE

Verordnung für Deponien wird endlich umgesetzt

Im rheinischen Braunkohlerevier entstehen nach Auskohlung der Tagebaue sogenannte rekultivierte Flächen, die zwar nicht die ursprünglich vorhandene Natur dieses Gebietes ersetzen, aber einen land- und forstwirtschaftlichen Neubeginn erkennen lassen.

Der schöne Schein täuscht allerdings über das hinweg, was sich unterhalb vieler dieser Flächen verbirgt . Zum Auffüllen der Tagebaulöcher werden dort die toxischen Abfallstoffe, die bei der Braunkohleverstromung entstehen, verwendet.
Im Nebeneffekt werden damit die ausgekohlten Tagebaue zu Schadstoffdeponien. In den Deponien werden Kraftwerksrückstände (Schlacken und Aschen) mit toxischen Schadstoffen wie Kupfer, Cadmium, Chrom, Blei, Nickel, Quecksilber, Zink, Arsen und Thallium gelagert. Diese Stoffe haben in geologischen Zeiträumen gedacht „Ewigkeitswert“.
Eine Verbindung mit dem Grundwasser muss – insbesondere mit Blick auf kommende Generationen – verhindert werden.

Nach der geltenden Deponieverordnung hat die zuständige Behörde vom Deponiebetreiber eine Sicherheitsleistung einzufordern.

Dabei sind insbesondere die Zeiten der Nachsorge zu berücksichtigen.
Bei der Festsetzung des Umfangs der Sicherheit ist ein planmäßiger Nachsorgebetrieb zu Grunde zu legen und ein Nachsorgezeitraum von mindestens 30 Jahren.

Mitglieder der Bürgerinitiative „Leben ohne Braunkohle“ aus Stommeln fragten beim Umweltministerium NRW nach der Umsetzung dieser Verordnung.
Das Ministerium verweigerte zunächst unter Hinweis auf das Betriebsgeheimnis des Deponiebetreibers eine Auskunft.
Dies erwies sich allerdings als unrichtig und unsinnig.
Es erstaunte die Mitglieder von LoB, dass die zuständige Bezirksregierung Arnsberg eingestehen musste, sie habe bis dahin von der Festsetzung und Einforderung der Sicherheitsleistung trotz gesetzlicher Vorgabe abgesehen. Es gab also kein Geheimnis, es sei denn, die Nichtumsetzung der Verordnung sollte ein solches bleiben.

Der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg sagte nunmehr zu, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
Auf Anfrage konnte er einen ungefähren Berechnungsmodus und die dabei zu Grunde legenden Oberflächen der Deponien benennen.
Allein aus dieser groben Berechnung ergaben sich zwei- bis dreistellige Millionensummen für die unter die Deponieverordnung fallenden Deponien der RWE.

Allerdings folgte der ursprünglichen generellen Missachtung der Deponieverordnung ein weiterer Fehler.
Die Oberfläche der Deponie Inden I wurde mit 0 ha für die Berechnung der Sicherheitsleistung veranschlagt, da sie bereits abgedeckt ist (also nach Denkart der Bezirksregierung 0 Euro Sicherheitsleistung).
Dies lässt völlig außer acht, dass sich die Feststellung der Sicherheitsleistung auch und insbesondere auf eine mindestens!! 30zigjährige Nachsorge bezieht. Im Klartext bedeutet dies: Falls in dieser Zeit eine Schädigung der Deponieabdichtung eintreten würde, wären für die Wiederherstellung Rücklagen vorhanden.
Im besonderen Fall der RWE-Deponien, die in ausgekohlten Tagebauen liegen, muss dem Jahrzehnte dauernden Grundwasserwiederanstieg Rechnung getragen werden – erst dann kann mit Sicherheit gesagt werden, ob die Deponieabsicherungen standhalten werden.
Ist dann keine Sicherheitsleistung zurückgestellt worden und der Verursacher ist nicht mehr haftbar zu machen ( das kann in 80-100 Jahren sein ), trägt die Allgemeinheit die Kosten.

Dies wirft die Frage auf, ob das NRW-Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über die Bezirksregierung Arnsberg tätig werden muss, um weitere letztlich der Allgemeinheit schadende Unregelmäßigkeiten (zum Vorteil des RWE ) bei der Umsetzung der Deponieverordnung zu vermeiden.

Dabei könnte dann auch die gesetzliche Vorgabe, welche die für den Einzelfall bedeutsamen Umstände bei der Umsetzung dieser Verordnung zu berücksichtigen auffordert, eingehalten werden.
LoB hat sowohl Kenntnis von solchen Umständen, als auch von fachkompetenten Wissenschaftlern, die zu Rate gezogen werden müssten.
Eine Beteiligung von Umweltverbänden, die ebenfalls über fachliche Kompetenz verfügen, wäre angesichts der öffentlichen Relevanz einer sach- und gesetzesgerechten Festlegung der Sicherheitsleistung zu überlegen.

Die Feststellungen der Bürgerinitiative LoB und die folgenden Zahlungen durch RWE sind ein erster Schritt in diese Richtung.
Im nächsten Schritt müssen die vielen Altdeponien im Rhein-Erft-Kreis einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.
Deren Standorte sind z.T. nicht geklärt (laut Auskunft Rhein-Erft-Kreis), sie sind in der Regel ungesichert und die deponierten Schadstoffe müssen noch analysiert werden.
Für diese Deponien gibt es keine Rückstellungen für mögliche Schädigungen des Grundwassers („Ewigkeitskosten“ analog dem Ruhrgebiet). Hier besteht
dringender Handlungsbedarf.

Aktionsbündnis Stommelner Bürger „Leben ohne Braunkohle“
V.i.S.d.P. Wilhelm Robertz c/o Leben ohne Braunkohle

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: E-Mail: wilhelm.robertz@gmx.de


Behörden und Umweltministerium NRW verharmlosen das Problem

und übergehen Rechtsnormen




Im rheinischen Braunkohlerevier entstehen nach Auskohlung der Tagebaue sogenannte rekultivierte Flächen, die zwar nicht die ursprünglich vorhandene Natur dieses Gebietes ersetzen, aber einen land- und forstwirtschaftlichen Neubeginn erkennen lassen.

Der schöne Schein täuscht allerdings über das hinweg, was sich unterhalb vieler dieser Flächen verbirgt . Zum Auffüllen der Tagebaulöcher werden dort die toxischen Abfallstoffe, die bei der Braunkohleverstromung entstehen, verwendet.
Im Nebeneffekt werden damit die ausgekohlten Tagebaue zu Schadstoffdeponien.
Da nach Angaben des Kraftwerkebetreibers 99% der bei der Braunkohleverbrennung freigesetzten toxischen Schwermetalle herausgefiltert werden, macht dies eine Ablagerung der Stoffe in den Deponien erforderlich.
Als Bestandteil von Kohle wird nahezu das gesamte chemische Periodensystem mit in die Feuerungen eingebracht. Hier sind wegen ihrer toxischen Eigenschaften besonders zu nennen:
Cadmium, Chrom, Blei, Nickel, Quecksilber, Zink, Kupfer. Hinzu kommen Arsen und Thallium.
In Zahlen ausgedrückt, beträgt die Schwermetallfracht p.a. rd. 2.500 t bei Aschen und Schlacken und rd.2.900 t bei Flugaschen ( Daten Abfallanalysendatenbank ABANDA des LUA NRW ).
Deren Kontaminierungspotential gefährdet, gemäß einer worst-case-Abschätzung des Öko-Instituts Darmstadt aus dem Jahre 1987, bis zu 5 Milliarden Kubikmeter Grundwasser ( diese Zahl ist auch heute noch aktuell, da die Braunkohleverbrennung nicht zurückgefahren wurde ).
Die genannten Schwermetalle haben in geologischen Zeiträumen betrachtet eine Ewigkeitswirkung.
Ausgehend von dieser zeitlichen Dimension und dem beschriebenen gewaltigen Gefährdungspotential der Kraftwerksrückstände kommt daher nur eine Deponierung unter bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen infrage.
Die aktuell betriebenen Deponien und insbesondere die Altdeponien, welche ohne oder mit geringen Auflagen angelegt wurden, werden diesem Anspruch nicht gerecht.
Alle Deponieabsicherungen ( sofern vorhanden ) haben im Verhältnis zu der Ewigkeitswirkung der Schadstoffe nur eine minimale zeitliche Wirkung.
Die aktuellen Deponien überschreiten bereits jetzt die Zuordnungswerte der festgelegten Deponieklasse ( je nach betrachtetem Schadstoff 10- 30 % - Abfallanalysendatenbank s.o.).
Die Altdeponien verfügen nicht über die nach der heutigen Deponieverordnung geforderten Absicherungen ( ältere Deponien sind ohne jede Sicherung ).
Diese Deponien werden zwangsläufig mit dem Grundwasser in Verbindung kommen.
Nach Beendigung der Sümpfungmassnahmen ( um den Tagebau trocken zu halten ), wird das Grundwasser in Zeiträumen zwischen 80 und 100 Jahren wieder ansteigen.
Dann wird es unweigerlich zu einer Kontaminierung des Wassers in großem Ausmaß kommen.
Die Deponien mit Kraftwerksrückständen liegen in einem stark erdbebengefährdetem Gebiet. Die registrierten Beben der Vergangenheit machen dies deutlich.
Ein „Stresstest“ in Zusammenhang mit der Lagerung von Atommüll in Jülich hat den Aspekt von Erdbeben in dieser Region mit einbezogen. In Jülich wurde eine unzureichende Sicherung der Atommülllager gegen Erdbeben festgestellt.
Die Deponien mit Kraftwerksrückständen sind trotz der von ihnen ausgehenden Gefahren nicht gegen Erdbeben gesichert.

Die Überwachung der Deponien mit Kraftwerksrückständen obliegt in NRW dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur -und Verbraucherschutz und vordergründig der Bezirksregierung Arnsberg, Bergbehörde NRW ,Standort Düren.
Das Ministerium kommt zu einer anderen Wertung als das Öko-Institut und die wissenschaftliche Literatur der in den Deponien abgelagerten Stoffe.
Es spricht von „gering belasteten Abfällen“ und verharmlost damit die toxische Wirkung
der zuvor genannten Schwermetalle und deren Ewigkeitswirkung.

Die aktuell betriebenen Deponien werden gemäß einer eigens in NRW geltenden Deponieselbstüberwachungsverordnung vom Betreiber der Deponien überwacht.
Das Ministerium veranlasst lediglich alle 3 Jahre eine Überprüfung dieser Überwachung vor Ort. Diese erfolgt an nur einem Tag und das Überprüfungsprotokoll umfasst eine Seite. Ein ähnliches Überwachungsystem wird bei der Grundwasserüberprüfung angewendet. Dieses System der weitgehenden Selbstüberwachung ist somit wesentlich auf den Betreiber der Deponien zugeschnitten und somit ein „Lex RWE“.

Die meisten Altdeponien haben nach Angaben des Ministerium „wahrscheinlich keine Basisabdichtung“. In der selben Mitteilung führt es ferner aus: „“Es gibt zahlreiche Altablagerungen, so dass ich keine Information darüber habe wo im Rheinischen Braunkohlerevier Altablagerungen von Schlacken und Aschen aus Braunkohlekraftwerken sind.“
Damit nimmt das Ministerium tatenlos eine Kontaminierung des Grundwassers billigend in kauf ( spätestens nach Wiederanstieg des Grundwasserspiegels ).

Entsprechend der Deponieverordnung hat der Deponiebetreiber eine Sicherheitsleistung für die Nachsorge der Deponien zu erbringen. Deren Berechnungsgrundlage basiert auf einer mindestens 30zigjährigen Nachsorge.
Eine Nachfrage beim Ministerium zu der Sicherheitsleistung ist nachstehend chronologisch festgehalten:
  • 28.10.2013 das Ministerium teilt mit die Sicherheitsleistung werde von der Bezirksregierung festgelegt, deren Höhe könne aber wegen des Betriebsgeheimnisses nicht mitgeteilt werden.
  • 15.11.2013 das Ministerium beruft sich auf das Betriebsgeheimnis der RWE.
  • 21.11.2013 die Rechtsabteilung des Ministerium modifiziert das Betriebsgeheimnis und schlägt eine Einzelfallprüfung vor. Diese soll durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.
  • 17.11.2013 die Bezirksregierung Arnsberg teilt mit: „ Die Festlegung einer Sicherheitsleistung war und ist im Bergrecht für Großtagebaue bisher nicht üblich. Daraus entwickelte sich auch bei der Behörde das Selbstverständnis, dass für die KWR-Deponien auf Tagebaugelände gleichfalls die Sicherheitsleistung entfallen kann. Derzeit bin ich dabei, solche Sicherheitsleistungen nach §18 DepV im Verwaltungsverfahren festzulegen.“
  • 23.01.2014 die Bezirksregierung Arnsberg teilt konkrete Vorgaben für die Berechnung der Sicherheitsleistung mit : U.a. 10 bis 50 Euro/m2 für den Bau der Oberflächenabdichtung. Sie müsse allerdings dazu noch den Betreiber der Deponie anhören.
  • 10.02.2014 das Ministerium teilt mit: „....dass es für Kraftwerksreststoffdeponien....keine Sicherheitsleistungen nach Deponieverordnung gibt.“ Sie ließe sich gegenüber dem Deponiebetreiber wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch rechtlich nicht durchsetzen. Im weiteren beschreibt das Ministerium aber dann die genauen Zeiträume der Nachsorge im Sinne der Deponieverordnung.
Das Ministerium und die Bezirksregierung haben es offenbar in der Vergangenheit versäumt, die vorgeschriebene Sicherheitsleistung zu erheben und damit dem Deponiebetreiber einen finanziellen Vorteil verschafft.
Eine dahingehende Anfrage hat das Ministerium zunächst mit Hinweis auf das Betriebsgeheimnis ( das gar nicht vorhanden war ) abgeblockt.
Nachdem nun die Bezirksregierung Arnsberg, wie angekündigt, den Betreiber informiert hat, rückt das Ministerium vollends von der Erhebung einer Sicherheitsleistung ab.
Damit würde der Betreiber der Deponien von erheblichen Rückstellungen für die Sicherheitsleistung befreit. Es ist wieder eine Hinwendung zum „Lex RWE“ erkennbar.

Vom Ministerium liegt noch keine Stellungnahme zur Gefahr einer Schädigung des Deponiekörpers durch Erdbeben vor.
Die Bezirksregierung Arnsberg sieht weder für Altanlagen noch für aktuelle Deponien eine Gefahr durch Erdbeben.
Sie verweigert allerdings Auskunft darüber, ob sie dazu den landeseigenen Geologischen Dienst NRW befragt hat. Zitat:“ ….das Recht auf Akteneinsicht gesonderte behördliche Recherchen oder Ausarbeitungen nicht beinhaltet.“
Der Geologische Dienst teilt dazu mit, er werde im Allgemeinen in Verfahren zur Planung und Überprüfung von Projekten als Träger öffentlicher Belange von den Landesbehörden beauftragt. Im Regelfall wären dies Bezirksregierungen, die als Genehmigungsbehörden fungieren. Der Geologische Dienst gibt verständlicherweise keine Auskunft über seine Auftraggeber.
Das Verhalten der Bezirksregierung zu Erdbebensicherheit der Deponien, insbesondere die Auskunftsverweigerung hinsichtlich einer notwendigen Inanspruchnahme des landeseigenen Geologischen Dienstes, deutet darauf hin, dass es versäumt wurde, diesen Dienst, im Rahmen einer Risikoabwägung, einzuschalten.
Durch dieses Verhalten erhöht sich das Risikopotential der Deponien wesentlich.

Das Zusammenwirken von Umweltministerium und Bezirksregierung ist offenbar nicht geeignet , den Grundwasserschutz der derzeitigen und der kommenden Generationen zu sichern. Es bestehen Sicherheitslücken, es werden Rechtsnormen übergangen und im Landesbetrieb vorhandener Sachverstand nicht abgeholt.
Die optisch reizvollen sogenannten rekultivierten Gebiete können nicht darüber hinwegtäuschen, dass in ihrem Untergrund eine Gefahr mit Ewigkeitsdauer lauert.
Für die Ewigkeitsschäden haftet der Verursacher, der dafür bisher nichts hinterlegt hat ! Wenn die „rekultivierten“ Flächen mitsamt der Deponie an die Allgemeinheit übergehen oder der Verursacher ausfällt, haftet ( wieder einmal) der Bürger.
V.i.S.d.P. Wilhelm Robertz Email:wilhelm.robertz@gmx.de



Details  und Links:




Braunkohleaschen und Filterstäube  Die aus den Tagebauen geförderte Braunkohle wird zur Stromerzeugung verbrannt.
Wie bei jedem Verbrennungsprozess entstehen auch hier Reststoffe.
Hinzu kommen Filterstäube,die beim Herausfiltern von Schadstoffen aus den Abgasen der Kohleverbrennung entstehen.
Die genannten Rückstände liegen jeweils im einstelligen Millionen Tonnenbereich .
Diese Verbrennungs- und Filterrückstände werden in ausgekohlten Tagebauen deponiert.
Hieraus folgern Überlegungen zur Sicherheit dieser Deponien für Umwelt und Mensch.
Mengen im Detail  > 5.2.1. Seite 22

Schadstoffgehalte in Aschen und Filterstäuben

 Als Bestandteil der Braunkohle wird nahezu das gesamte chemische Periodensystem mit in die Feuerungen eingebracht.
Es sollen hier nur die Schadstoffe Kupfer, Cadmium, Chrom, Blei, Nickel, Quecksilber und Zink genannt werden ( erwähnenswert wären noch Arsen und Thallium ).
Die Abfallanalysendatenbank  ABANDA des LUA NRW besagt in Ihren Daten, dass p.a. rd. 2.500 t bei Aschen und Schlacken und rd.2.900 t bei Flugaschen  als Schwermetallfracht anzusetzen sind.
Wenn die Filter, wie vom Betreiber der Anlagen betont wird, 99 % der eingesetzten Schwermetalle abscheiden, geht die vorgenannte Schadstoffmenge von 2.500 t  bzw. 2900 t p.a. auf die Deponien.
Öko-Institut vom 17.07.2103 ( Stefan Alt )  > Schadstoffgehalte in der Originalsubstanz
Öko/I./Alt Eluat > vom 17.07.2013 ( nächster Absatz ) ( Link)
  

Im Sinne einer worst-case Abschätzung können durch die Aschemenge eines Jahres bis zu 5 Mrd. Kubikmeter Grundwasser potentiell kontaminiert werden.

Der Trinkwasserverbrauch in NRW liegt bei 1,3 Mrd. Kubikmeter p.a. ( lt. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ).
worst-case Abschätzung > 5.2.1 Seite 24

Auslaugung der Schadstoffe ( Schadstoffe im Eluat )

 Nach bisherigen Erkenntnissen wurden nur im Laborverfahren Werte über mögliche Auslaugungen der Schadstoffe - insbesondere der Schwermetalle - ermittelt.
Dieses Verfahren ist umstritten - hierzu gibt es mittlerweile Alternativen.
Ungeachtet dessen ergeben sich auch aus den Laborversuchen Hinweise darauf, dass Schwermetalle bei Kontakt der Abfälle mit Wasser ausgelaugt werden können.
Dies muss durch eine entsprechende Deponierung verhindert werden.
ÖkoI./Alt Eluat > vom 17.07.2013
ABANDA 1  > Tabelle Schadstoffe
ABANDA 2  > Tabelle Schadstoffe
siehe auch 1.Absatz "Mengen im Detail" Seite 26 ff.

Anforderungen an die Deponie der Schadstoffe / Grundwasserschutz

Die Deponieanforderungen der Deponieklasse I müssen erfüllt werden.
Hierzu verweist der Deponiebetreiber auf eine Veröffentlichung in der Zeitschrift "Surface Mining", die er dort selbst verfasst hat.
Die dort gemachten Angaben sind allerdings unvollständig und bedürfen der Ergänzung.

Es ist allerdings unklar, ob und inwieweit die Altdeponien aus den 80ern und 90ern Jahren bzw. noch weiter zurückliegende Deponien den Deponievorschriften entsprechen.

Hier fanden die genannten Anforderungen größtenteils noch keine Anwendung.

Es ist daher dringend geboten, diese Deponien einer Überprüfung zu unterziehen.

ÖkoI/Alt zum Fachartikel 

Der Grundwasserschutz ist dennoch auch bei Einhaltung der vorgeschriebenen Deponieanforderungen nicht dauerhaft  gewährleistet.

Die deponierten Schadstoffe wie Schwermetalle und Arsen in müssen geologischen Zeiträumen betrachtet werden.
Ihre Existenz ist somit quasi unbegrenzt.
Die zum Schutz des Grundwassers gebauten Barrieren dagegen haben nur eine begrenzte Lebensdauer.
Somit sind Tagebaurestlöcher, die als Monodeponien  für Kraftwerksreststoffe genutzt werden, kein dauerhafter Schutz  vor der Verbindung von drückendem Grundwasser und eingelagerten Abfällen. > siehe oben : Öko-Institut vom 17.07.2013 - Grundwasserschutz ( Stefan Alt )

Die Unterbringung der Kraftwerksreststoffe in Tagebaurestlöchern, die in räumlicher Nähe zu den Kraftwerken liegen, dient in erster Linie der Wiederauffüllung der Tagebaue und dem Ausgleich des bei der Braunkohlegewinnung in den Tagebauen entstanden Massendefizits. Sie ist für den Betreiber der Kraftwerke eine kostengünstige Variante.

Die Überwachung des Grundwassers muss  dauerhaft und kontinuierlich durch unabhängige Stellen gewährleistet sein.

Es sind Konzepte für den Fall des Eindringens von Grundwasser in die Deponie und/oder von sanierungsbedürftigen Grundwasserkontaminationen vorzubereiten und Verantwortlichkeiten zu regeln.
siehe auch Öko-Institut vom 17.07.2013 - Stefan Alt

Kostenträgerschaft 

Die Kostenträgerschaft für deponiebedingte Schadenfälle ist eindeutig im Vorfeld ihres möglichen Auftretens  zu regeln.
siehe auch Öko-Institut vom 17.07.2103 - Stefan Alt
Im Abschnitt "Schadstoffe in Aschen und Filterstäuben" wird für den worst-case-Fall eine Kontaminierung von 5 Mrd. Kubikmeter Grundwasser vorausgesagt.
Bei einem angenommenen Wert für  1 Kubikmeter Wasser von 1 Euro, ergäbe sich dann eine zu bildende Rücklage von 5 Mrd. Euro ( ersatzweise entsprechender Versicherungsschutz ).
Diese Berechnung soll allerdings nur als Vorüberlegung angesehen werden.

Eine genaue Vorausberechnung ist im Hinblick auf die  zu bewertenden
Ewigkeitskosten von sachverständiger Seite noch vorzunehmen .
Analog sei hier auf das Gutachten der Wirtschaftprüfungsgesellschaft KPMG zu Ewigkeitskosten des deutschen Steinkohlebergbaus verwiesen. In diesem Gutachten stellten sich u.a. Deckungslücken in Milliardenhöhe heraus.

In einer Großen Anfrage der Fraktionen von Grünen/Bündnis 90 und SPD im Landtag NRW vom 28.11.2012 u.a. zum Thema Ewigkeitskosten bei Bergschäden durch den Braunkohletagebau wurde das Deponieproblem nicht angesprochen.
( Drucksache 16/1567 ) - dies gilt auch für die Antwort der Landesregierung vom 21.06.2013 ( Drucksache 16/3340).
Offenbar besteht dort derzeit hinsichtlich der Schadstoffdeponierung von Kraftwerksrückständen kein Handlungsbedarf.

Der Betreiber der Deponien muss in jedem Fall Rückstellungen in Milliardenhöhe vornehmen.
Diese werden erfahrungsgemäß im Strompreis abgebildet.


Erdbeben und Deponien

Die Deponien im Rheinischen Braunkohlerevier liegen in einem Gebiet, das erdbebengefährdet ist
( Einzelheiten hierzu können unter www.seismo.uni-koeln.de abgerufen werden ).
Als Beispiel sei hier das Beben vom 18.02.1756 genannt, welches angesichts der dokumentierten Schäden wohl mit Stärke 8 einzustufen war.
Die unabhängige Entsorgungskommission ( ESK) führte im Auftrag des Bundesumweltministerium in 2013 einen Stresstest beim Atom-Zwischenlager Jülich durch.
Vor allem bei Flugzeugabstürzen und Erdbeben wurde ihm nicht die Entsprechung der Sicherheitsstandarts zugesprochen. 
Die Schadstoffdeponien im Rheinischen Braunkohlerevier liegen - ebenso wie Jülich - auch in der erdbebengefährdeten Zone.
Die Wirkung von Erdbeben auf Deponien ist nicht nur von der Stärke des Erdbebens, sondern auch von der Anfälligkeit der Deponien gegenüber Erschütterungen abhängig.
Ein Stresstest bei den Deponien wäre also ein probates Mittel, um die Widerstandskraft einer Deponie gegenüber Erdbeben zu untersuchen und die möglichen Schadensbilder zu beschreiben.

Bei Altdeponien, bei denen ohnehin aufgrund fehlender Barrieren absehbar  Grundwasser und Abfall in Kontakt gekommen sind, kann auch ein Erdbeben keinen maßgeblich zusätzlichen Schaden anrichten.
Hier müsste vielmehr der bereits eingetretene Schaden analysiert werden.
Stresstest 

Da jeder Eingriff in den Untergrund ( hier Grundwasserveränderungen und Niveauabfall des Geländes ) Einfluss auf die Seismizität haben kann, sind auch dahingehende weiterführende Untersuchungen notwendig.
Prof.Hinzen 

Was sagt das Umweltministerium NRW ?

 Die Deponien werden in NRW in der Hauptsache vom Betreiber selbst überwacht. 
Er fertigt über das Ergebnis der Überwachung einen Jahresbericht, den er der zuständigen Behörde übermittelt.
Dieser ist Grundlage für eine regelmäßige behördliche Überwachung vor Ort, die mindestens alle 3 Jahre erfolgen soll.
Von den insgesamt 4 Deponien im Rheinischen Braunkohlerevier werden auf eine Anfrage vom August 2013 hin, noch 3 Deponien in diesem Jahr - also noch im November/ Dezember - inspiziert ( gemäß Schreiben vom 25.10.2013 )!! Die Inspektion der Deponie Inden ( 2012 ) erfolgte in einem Tag und wurde in einem Bericht von einer !!!! Seite dokumentiert. Mehr Informationen liegen nicht vor.
Auch bei Grundwassermessungen und der Abfallprüfung hat die Selbstüberwachung durch den Deponiebetreiber  vorrang. 
Ausschlaggebend  für die Selbstüberwachung ist ist die für NRW geltende Deponieselbstüberwachungsverordnung ( DepSüVO).

Präventive Sanierungskonzepte
liegen nicht vor. Die Deponiesicherung entspricht lt. Ministerium dem Stand der Technik,was Sanierungskonzepte nicht notwendig macht. Das entspricht der Vorstellung, dass ein Haus bei ausreichenden Brandschutzvorkehrungen nicht abbrennen kann.
Beim Kerosinaustritt in Wesseling entsprach die Anlage wohl auch dem Stand der Technik und trotzdem trat der Schadenfall ein. Es gibt sicherlich noch andere Beispiele.

eine Sicherheitsleistung 
ist  per Verordnung lediglich für den die Kosten der PLANMÄSSIGEN Nachsorge für MINDESTENS  30 JAHRE vorgesehen,wenn der eigentlich Pflichtige ausfällt und der Staat die Überwachung vollständig übernimmt.
Für danach entstehende Kosten, sei es durch weitere Nachsorge oder Havarien müssen öffentliche Gelder herangezogen werden.
Die Höhe der Sicherheitsleistung verschweigt das Ministerium mit dem Hinweis auf das Betriebsgeheimnis.  Da es sich allerdings um eine Information öffentlichen Interesses handelt und um eine behördlicherseits getroffene Vorgabe, muss hier Transparenz geschaffen werden.
Die Auskünfte des Ministerium können formaljuristisch im Rahmen der gegebenen Informationen als rechtskonform bewertet werden. Sie eröffnen dennoch Zweifel mit Blick auf Detailfragen und insbesondere den einseitigen Zuschnitt von Verordnungen auf die Interessen des Deponiebetreibers.
Schreiben Umweltministerium
Stellungnahme Alt / ÖkoI
Prüfbericht Deponie Inden

Nach dieser 30jährigen Frist können angesichts der quasi Unendlichkeit der Schadstoffe sogenannte 
"Ewigkeitsschäden" 
entstehen.
Diese müßten durch dauerhafte Rückstellungen des Deponiebetreibers, so weit als möglich, gewährleistet sein. 
Dies ist nicht der Fall.
Für das Risiko, das von einem PKW ausgehen kann, werden Versicherungssummen von 100 Millionen Euro abgeschlossen.
Die worst-case- Abschätzung für Deponien-Havarien geht von 5 Mrd. Kubikmeter  kontaminiertem Wasser aus.
 Rücklagen / Versicherung = Fehlanzeige
Siehe auch nächster Abschnitt !!

Koalition und Landtag NRW

Die Koaltion von Bündnis 90/ die Grünen und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zu den Bergschäden auf mehr Rechte für die Betroffenen und verbesserte Kontrolle der Ursachen geeinigt.

Deponien sind ebenso wie Häuser Bauwerke, die den Auswirkungen der Tagebauaktivität und deren Folgen ausgesetzt sind.
Daher kann eine Große Anfrage der Koalitionsfraktionen vom 28.11.2012 zu den Bergschäden  analog auch auf Deponien angewendet werden (Drucksache 16/1567).

Im Gegensatz zur vorgenannten Stellungnahme des Umweltministeriums, wonach Sanierungskonzepte angesichts einer klaren Erkenntnislage nicht opportun wären,wird hier festgestellt ( Zitat):
"Ein Problem für den Nachweis von Bergschäden und für die Erstellung von Prognosen von Absenkungen sowie möglichen Auswirkungen des Grundwasseranstiegs nach Beendigung des Bergbaus ist, dass  nicht alle hydrologisch bedeutsamen Störungslinien offiziell bekannt und erfasst sind. Um einen solchen Nachweis erbringen zu können, müssten folglich gezielt und wesentlich mehr unabhängige Messdaten erhoben oder die Daten des Bergbaubetreibenden öffentlich zugänglich gemacht werden."

Die Anfrage geht ferner davon , dass zwischen Beginn der Tagebaue, den damit verbundenen Sümpfungsmassnahmen  und dem Endzustand des sich wiederherstellenden Grundwasserstands mehr als  100 Jahre liegen werden.
In der Anfrage wird daher u.a. die Frage möglicher Ewigkeitsschäden  nach Wiederanstieg des Grundwassers gestellt.
Dies muss, so ist hinzuzufügen, auch für Deponien gelten !
Es ist, wie bereits im Steinkohlebergbau geregelt, eine dauerhafte Sümpfung auch im Braunkohlerevier zu befürchten.
Anders gesagt:   Präventive Konzepte für die Sicherheit der Deponien und entsprechende geldliche Rücklagen sind unbedingt notwendig.  
 Laut Studie (2006 ) der Wirtschaftprüfungsgesellschaft KPMG für das Bundesamt für Wirtschaft-und Ausfuhrkontolle werden die Ewigkeitskosten für das Ruhrgebiet mit auf 12 -13 Milliarden Euro beziffert. Hier hat die RAG bereits 6 Milliarden Euro Rücklagen gebildet.

Die Studie verweist allerdings ausdrücklich auf weitere unkalkulierbare Risiken.
"Dabei kann insbesondere mit einem Wasseranstieg Trinkwasser verunreinigt werden"!!!!

Schlussbemerkung 

Im Rheinischen Braunkohlerevier  droht eine Kontaminierung von enormen Mengen wertvollen Grundwassers. Der unendlichen Wirkung von Schadstoffen in den Deponien stehen Sicherungskonzepte der Deponien von zeitlich begrenzter Dauer gegenüber. 

Die gesetzliche Grundlage für diese Sicherungskonzepte liefern Verordnungen, die  augenscheinlich durch ein System der Selbstüberwachung durch den Betreiber auf diesen zugeschnitten sind ( "Lex RWE").

Eine Rücklagenbildung für Ewigkeitsschäden wurde offenbar nicht angegangen. Diese muss zeitnah erfolgen ( analog RAG im Ruhrgebiet ).

Stattdessen werden vorgeschriebene Sicherheitsleistungen als Betriebsgeheimnis deklariert.

Es bestehen unterschiedliche Sichtweisen zwischen Umweltministerium und den Fraktionen von B90/Grünen / SPD im Hinblick auf die Bewertung von Grundwasseranstieg und zu erwartende Ewigkeitsschäden. Diese müssen geklärt und ggf. in einem Gesetzgebungsverfahren angegangen werden.

Die Auswirkungen von Erdbeben auf die vorhandenen Deponien wurde bislang weder thematisiert noch in einem notwendigen Stresstest untersucht. Dieser sollte, wie bei der Atomanlage in Jülich, von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden.

Für die Altdeponien galten noch nicht die strengeren, wenn auch nicht ausreichenden Auflagen, wie derzeit.Die Altdeponien sind daher zwingend und zeitnah zu überprüfen.

Die noch in diesem Jahr ( 2013 ) angestrebte Überprüfung von 3 der 4 betriebenen Deponien, muss ein ausführlicheres und nachvollziehbareres Ergebnis haben als die  Überprüfung der Deponie Inden ( 2012 -  Prüfbericht : 1 Seite ). 

Der Lagerung von hochgiftigen Schadstoffen aus der Braunkohleverbrennung sollte nicht noch ein weiterer gefahrenträchtiger Umstand mit Ewigkeitswert hinzugefügt werden. CO2 sollte vermieden und nicht unterirdisch deponiert werden.

Das RWE mag zwar voRWEgehen -vorausgeschaut hat es nicht

Zusammenfassung der Links
Prüfbericht Deponie Inden
Stellungnahme Alt / ÖkoI
Schreiben Umweltministerium
Stresstest


Prof.Hinzen 
ÖkoI/Alt zum Fachartikel
ABANDA 2 
ABANDA 1  > Tabelle Schadstoffe
ÖkoI./Alt Eluat > vom 17.07.2013
worst-case Abschätzung
Öko-Institut vom 17.07.2103 ( Stefan Alt )
Mengen im Detail






  

 








 



 
 








 




  

 








 
 























 




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